Positionspapier des Photoindustrie-Verbands (PIV) zur Nutzung von Videoaufzeichnungen zu Beweiszwecken vor Behörden und Gerichten
Der Photoindustrie-Verband (PIV) teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass das Prinzip der Datensparsamkeit heute nicht mehr generelle Leitschnur für die Entwicklung neuer Produkte sein kann. Beim Einsatz von Dashcams und Kameras zur Beweissicherung mittels Videoaufnahmen, können bzw. sollten den Worten der Bundesregierung auch Taten folgen.
Deshalb fordert PIV den Gesetzgeber auf,
- die Chancen und Möglichkeiten von Videoaufzeichnungen zur Beweissicherung im Straßenverkehr anzuerkennen und durch neue Regelungen für Rechtssicherheit zu sorgen. Smarte Imagingtechnologien müssen ihre rechtliche Anerkennung finden.
- Regelungen zur zukünftigen Nutzung der Imagingtechnologien zu schaffen und dabei Fahrzeughalter * * sowie Fahrzeugbauer gleichermaßen zu berücksichtigen. Nur eine umfassende Berücksichtigung aller Beteiligten schafft einen Ausgleich zwischen privaten Interessen und datenschutzrechtlichen Anforderungen.
- diesen Ausgleich der Interessen durch einen Mix an Lösungen und Regelungen zu erreichen. Dieser umfasst sowohl die Selbstverpflichtung der Fahrzeughalter und Fahrzeugbauer, die Daten nur für den bestimmten Zweck der Sicherung von Beweisen bei Verkehrsverstößen oder -unfällen zu nutzen, als auch technologische Lösungen, die in der konkreten Produktausgestaltung datenschutzrechtliche Bedenken aufgreifen.